Sie handeln im Auftrag einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung?
Dann können Sie eine allgemeine offene Genehmigung beantragen. Diese berechtigt Sie für fünf Jahre dazu, Kulturgut aus Ihren Beständen vorübergehend und wiederholt für öffentliche Ausstellungen, Restaurierungen oder Forschungszwecke auszuführen.
Eine Übersicht der bereits erteilten allgemeinen offenen Genehmigungen finden Sie hier
www.kulturgutschutz‑deutschland.de
Eine Kulturgut bewahrende Einrichtung ist jede Einrichtung im Bundesgebiet, deren Hauptzweck die Bewahrung und Erhaltung von Kulturgut und die Sicherung des Zugangs der Öffentlichkeit zu diesem Kulturgut ist, insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive (§ 2 Nr. 11 Kulturgutschutzgesetz). Kulturgut bewahrende Einrichtungen können im jeweiligen Einzelfall auch Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen sein.
Nach einer Authentifizierung mit Mein Unternehmenskonto können Sie Ihren Antrag vollständig online stellen. Ohne eine solche Authentifizierung können Sie den Antrag zwar online erstellen, müssen ihn jedoch am Ende ausdrucken, unterschreiben und per Post an die zuständige Behörde senden.